Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten, aber auch kompliziertesten der Welt. Je nachdem, wie ein Patient versichert ist und welche Behandlungsmethoden ein Arzt verwendet, gelten bei der Abrechnung unterschiedliche Regeln.

Im Normalfall ist es den gesetzlichen Krankenkassen nicht erlaubt, privatärztliche Leistungen zu bezahlen. Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie die Behandlung in meiner Praxis daher meist selbst zahlen. Sie erhalten dann eine Rechnung, die den Vorgaben der ärztlichen Gebührenordnung (GoÄ) entspricht.

Private Krankenversicherungen (und die Beihilfe) erstatten – je nach Vertragsgestaltung – die Kosten für die meisten Behandlungsverfahren. Ich empfehle dennoch allen Patienten, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn zu klären, insbesondere, wenn alternative Heilmethoden zur Anwendung kommen sollen. Hier variieren die Tarife (und die Kulanz) der einzelnen Krankenversicherungen zum Teil erheblich.

Wichtig: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber eine private Zusatzversicherung (etwa für Naturheilkunde) abgeschlossen haben, dürfen Sie in der Regel davon ausgehen, dass diese zumindest einen Teil der Kosten für alternative Heilmethoden übernimmt. Da aber jede Krankenversicherung unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungsspektren anbietet, lohnt es sich auch hier, vorab für Klarheit zu sorgen.

Sollten Sie sich für ein Dekokt mit chinesischen Heilpflanzen entscheiden, handelt es sich dabei um eine reine Selbstzahlerleistung. Jedes Rezept wird für jeden Patienten individuell zusammengestellt. Die Kosten für eine einwöchige Behandlung liegen etwa zwischen 60 und 80 Euro.